Informationen zur Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe von Berichtigungsaktien:
Notierung der HORNBACH-Gratisaktien ab 29. Juli 2011
Die ordentlichen Hauptversammlungen der HORNBACH-Baumarkt-AG vom 7. Juli
2011 sowie der HORNBACH HOLDING AG am 8. Juli 2011 haben unter anderem
beschlossen, das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln der jeweiligen
Gesellschaft durch Ausgabe von Berichtigungsaktien zu erhöhen.
Zwischenzeitlich sind die Beschlüsse und die entsprechenden
Satzungsänderungen in das Handelsregister eingetragen worden. Den
Aktionären der HORNBACH-Baumarkt-AG bzw. der HORNBACH HOLDING AG stehen
aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien Berichtigungsaktien im Verhältnis
1:1 zu, so dass auf jeweils eine alte Aktie eine Berichtigungsaktie
entfällt.
Aktionäre, deren Aktien bei einer Bank verwahrt werden, haben wegen der
Zuteilung der Berichtigungsaktien nichts zu veranlassen. Die Zuteilung der
Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer
Bestände an alten Aktien nach dem Stand vom 28. Juli 2011, nach
Börsenschluss, mittels Depotgutschrift.
Die aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln hervorgegangenen neuen
Berichtigungsaktien sind kraft Gesetzes zum Handel am regulierten Markt an
der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Sie werden ab
dem 29. Juli 2011 gleich den alten Aktien börsenmäßig lieferbar sein und in
deren Notierung einbezogen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung
der alten Aktien „ex Berichtigungsaktien“.
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